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Für mich ist das Schönste an meiner Arbeit, Menschen dabei zu unterstützen, ihre Beschwerden zu behandeln und ihre Ziele zu erreichen. Dies tue ich nach bestem Wissen und Gewissen. Eine evidenzbasierte Betreuung und Behandlung nach dem neuesten medizinischen Stand sind mir sehr wichtig. Deshalb sind für mich, neben einer fundierten beruflichen Erfahrung, ein ständiges Fortbilden und "up-to-date" Bleiben unabdingbar in meiner Arbeit als Physiotherapeut.
Durch meine Tätigkeit in orthopädischen Krankenhäusern sowie bei Sportvereinen konnte ich mir ein breites physiotherapeutisches Wissen im Bereich der allgemeinen Orthopädie, der Sportmedizin und der Trainingswissenschaften aneignen. Zusätzlich freut es mich, dank meiner mehrjährigen Erfahrung auf der Kinderabtleilung im Orthopädischen Spital Speising, auch die "kleinen" Patienten und Patientinnen unter uns zu unterstützen und zu behandeln.
Das Sprunggelenk ist eines der am häufigsten belasteten Gelenke im Körper und spielt eine wesentliche Rolle beim Gehen, Laufen und Springen. Es verbindet das Schienbein (Tibia) mit dem Wadenbein (Fibula) und dem Fuß (Talus, Calcaneus, Os Naviculare etc.). Die meisten Verletzungen des Sprunggelenks entstehen durch klassisches Umknicken (Supinationstrauma, Inversionstrauma oder Pronationstrauma). Hier kommt es häufig zu Bänderdehnungen oder -rissen, Frakturen oder Sehnenverletzungen. Auch klassisch sind Überlastungssyndrome an der Achillessehne oder der Plantarfaszie (z.B. Plantarfasziitis, Fersensporn, Achillodynie oder andere Tendinosen). Manche dieser Verletzungen müssen in erster Linie operativ versorgt werden (z.B. mit Verplattungen oder Verschraubungen von Frakturen, Sehnen- oder Bänderrekonstruktionen). Andere Verletzungen können konvervativ mit einer Bandage, einen Gips oder einen Entlastungsschuh erstversorgt werden.
Nach der Operation, Verletzung oder Überlastung spielt die zeitnahe Physiotherapie eine entscheidende Rolle im Heilungsprozess. Sie fördert die Wiederherstellung der Beweglichkeit, stärkt die Muskulatur und Sehnen und verbessert die Stabilität des Gelenks. Durch gezielte Übungen und Techniken hilft die Physiotherapie, das Sprunggelenk schrittweise wieder voll funktionsfähig zu machen und das Risiko für zukünftige Verletzungen oder Überlastungen zu verringern.
Das Kniegelenk ist eines der komplexesten Gelenke des menschlichen Körpers. Es verbindet Oberschenkelknochen (Femur), Schienbein (Tibia) und die Kniescheibe (Patella) miteinander. Stabilisiert wird das Gelenk durch Bänder (vorderes und hinteres Kreuzband sowie Innen- und Außenband), Menisken (Knorpelscheiben) und eine Vielzahl von Muskeln und Sehnen, die für die Bewegung und Stabilität verantwortlich sind.
Knieschmerzen können zahlreiche Ursachen haben, die häufigsten Ursachen sind Bänderrisse (z. B. Kreuzbandriss, Seitenbandverletzungen), Meniskus- und Knorpelschäden, sowie Knorpelschwund (Arthrose). Eine Fehlstellung der Beine (X- oder O-Beine) oder Überlastungen durch Sport oder körperliche Arbeit spielen hier eine große Rolle.
Die richtige physiktherapeutische Behandlung nach diversen Knieoperatioenen (K-TEP, Meniskusnaht, Teilmeniskusektomie, Kreuzbandplastik, operative Knorpeltherapie usw.) ist ein wichtiger Bestandteil der Rehabilitation und sollte möglichst zügig nach der Operation begonnen werden. Auch konservativ lassen sich einige Knieprobleme gut behandeln. Darunter fallen klassische Überlastungssyndrome wie das Läuferknie (Tractus-Iliotibialis-Syndrom) und die schmerzhafte Kniearthrose (aktivierte Gonarthrose Grad I-IV ).
Ziele sind hierbei eine Kräftigung der Oberschenkel- und Wadenmuskulatur, die muskuläre Stabilisierung des Kniegelenks, sowie eine Verbesserung der neuromuskulären Kontrolle. Eine gezielte Befundung hilft, Fehlbelastungen zu identifizieren und diese anschließend durch Techniktraining und Hilfsmittelberatung zu korrigieren.
Hüft- und Leistenprobleme treten bei Menschen aller Altersgruppen auf und können die Beweglichkeit sowie die Lebensqualität erheblich einschränken. Ursachen sind oft muskuläre Dysbalancen, Gelenkverschleiß, sportliche Überlastung oder Verletzungen (z.B. Coxarthrose, Hüftimpingement, Schleimbeutel- und Sehnenreizungen). Schmerzen in der Hüfte oder Leiste strahlen häufig ins Bein oder den unteren Rücken aus und können alltägliche Bewegungen wie Gehen, Sitzen oder Treppensteigen erschweren.
Die Physiotherapie bietet hier gezielte Hilfe: Durch eine ausführliche Befunderhebung werden die Ursachen der Beschwerden ermittelt. Anschließend erfolgt ein individuell angepasstes Therapieprogramm. Dieses umfasst meist manuelle Techniken zur Mobilisation von Gelenken und Weichteilen, Übungen zur Kräftigung und Dehnung der Muskulatur sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Körperhaltung und Bewegungsabläufe.
Auch nach Operationen im Bereich der Hüfte und Leiste ist ein schnelle physiotherapeutische Nachbehandlung angeraten. Klassische Operationen sind der Gelenkersatz der Hüfte (Hüft-TEP) oder arthoroskopische eingriffe (Hüfte-ASK).
Auch Überlastungen der dortigen Muskeln und Sehnen können physiktherapeutisch gut behandelt werden (z.B. Piriformis-Syndrom, Greater Trochanteric Pain Syndrome).
Ziel der physiotherapeutischen Behandlung ist es, die Heilung der betroffenen Strukturen zu unterstützen, Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern und langfristig eine stabile, funktionelle Körperstatik aufzubauen – für ein aktives und beschwerdefreies Leben.
Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule (LWS) gehören zu den häufigsten Gründen für Rückenschmerzen. Sie können akut (z. B. durch einen Hexenschuss) oder chronisch auftreten und entstehen oft durch Bewegungsmangel, Fehlhaltungen, muskuläre Dysbalancen oder Fehl- und Überlastung. Auch Bandscheibenvorfälle und Arthrosen der kleinen Wirbelgelenke können Schmerzen im unteren Rücken auslösen, die manchmal bis in Gesäß oder Beine ausstrahlen.
Eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Ärzten ist hier ein ganz wichtiger Punkt und oft entscheidend für den Therapieerfolg.
Grundsätzlich werden Schmerzen der Lendenwirbelsäule in zwei Hauptkategorien unterteilt. Die spezifischen Rückenschmerzen auf der einen Seite und die unspezifischen Rückenschmerzen auf der anderen Seite.
Die Physiotherapie setzt genau hier an: Nach einer ausführlichen Untersuchung fällt die Problematik in eine der beiden Kategorien und es wird ein zielführendes und individuelles Behandlungskonzept erstellt.
Dieses umfasst meist manuelle Techniken zur Mobilisation und Schmerzlinderung, gezielte Kräftigungsübungen für die Rumpfmuskulatur sowie eine Schulung zu Bewegungsabläufen im Alltag.
Ziel ist es, die Ursachen der Beschwerden zu beheben, die Stabilität der Wirbelsäule zu verbessern und Rückfällen vorzubeugen – für einen starken Rücken und mehr Lebensqualität.
...in Arbeit
Bitte entschuldige. Die Website ist noch in Arbeit und deshalb inhaltlich noch unvollständig. Für etwaige Informationen stehe ich solange gerne persönlich zur Verfügung (Mail, WhatsApp, Telefon).
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30 Minuten Physiotherapie
45 Minuten Physiotherapie
60 Minuten Physiotherapie
Ärztliche Verordnung
Für eine Kostenrückerstattung der Therapie ist eine ärztliche Verordnung notwenig, auf der die Anzahl, Dauer und Art der Therapie vermerkt ist. Zum Beispiel: 6-10x à 45min Physiotherapie oder 6-10x à 60min physiotherapeutische Einzelheilgymnastik.
Krankenkasse und Kostenübernahme
Nach jeder Therapieeinheit wird eine Honorarnote ausgestellt, welche einzeln oder gesammelt mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden kann. Ein Teil der Kosten wird dann von der Krankenkasse erstattet. Der Betrag liegt je nach Krankenkasse und Verordnung zwischen 29,00 € und 80,00 € pro Behandlung.
Zusatzversicherung
Private Zusatzversicherungen für Therapieeinheiten übernehmen meist den Differenzbetrag nach Kassenrückerstattung.
Geschäftsbedingungen und Absageregelung
Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet, bei Behandlungsbeginn über vorhandene Krankheitsbilder und Beschwerden (z.B. chronische Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Operationen, Allergien oder Unverträglichkeiten) zu informieren.
1. Terminabsagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind nicht kostenfrei.
2. Bei einer Terminabsage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% fällig. In Ausnahmefällen kann der Therapeut von dieser Ausfallgebühr absehen.
3. Die Ausfallgebühr ist unabhängig von den Gründen der Terminabsage zu entrichten.
4. Die Ausfallgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach der Terminabsage zu bezahlen.
5. Bei einer rechtzeitigen Terminabsage vor Ablauf der 24-Stunden-Frist entfällt die Ausfallgebühr.
6. Eine erneute Terminvereinbarung ist nach einer rechtzeitigen Absage möglich, jedoch unterliegt sie der Verfügbarkeit der vorhandenen Ressourcen.
7. Die Kundin/Der Kunde verpflichtet sich, ausgestellte Honorarnoten der in Anspruch genommenen Leistung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
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