Terminanfragen können direkt über die Website getätigt werden. Für etwaige Fragen stehe ich gerne via Mail oder WhatsApp zur Verfügung.
Albertgasse 39/2, 1080 Wien + Goldschlagstraße 40/26, 1150 Wien
Für mich ist das Schönste an meiner Arbeit, Menschen dabei zu unterstützen, ihre Beschwerden zu behandeln und ihre Ziele zu erreichen. Dies tue ich nach bestem Wissen und Gewissen. Eine evidenzbasierte Betreuung und Behandlung nach dem neuesten medizinischen Stand sind mir sehr wichtig. Deshalb sind für mich, neben einer fundierten beruflichen Erfahrung, ein ständiges Fortbilden und "up-to-date" Bleiben unabdingbar in meiner Arbeit als Physiotherapeut.
Durch meine Tätigkeit in orthopädischen Krankenhäusern sowie bei Sportvereinen konnte ich mir ein breites physiotherapeutisches Wissen im Bereich der allgemeinen Orthopädie, der Sportmedizin und der Trainingswissenschaften aneignen. Zusätzlich freut es mich, dank meiner mehrjährigen Erfahrung auf der Kinderabtleilung im Orthopädischen Spital Speising, auch die "kleinen" Patienten und Patientinnen unter uns zu unterstützen und zu behandeln.
Das Sprunggelenk ist eines der am häufigsten belasteten Gelenke im Körper und spielt eine wesentliche Rolle beim Gehen, Laufen und Springen. Es verbindet das Schienbein (Tibia) mit dem Wadenbein (Fibula) und dem Fuß (Talus, Calcaneus, Os Naviculare etc.). Die meisten Verletzungen des Sprunggelenks entstehen durch klassisches Umknicken (Supinationstrauma, Inversionstrauma oder Pronationstrauma). Hier kommt es häufig zu Bänderdehnungen oder -rissen, Frakturen oder Sehnenverletzungen. Auch klassisch sind Überlastungssyndrome an der Achillessehne oder der Plantarfaszie (z.B. Plantarfasziitis, Fersensporn, Achillodynie oder andere Tendinosen). Manche dieser Verletzungen müssen in erster Linie operativ versorgt werden (z.B. mit Verplattungen oder Verschraubungen von Frakturen, Sehnen- oder Bänderrekonstruktionen). Andere Verletzungen können konvervativ mit einer Bandage, einen Gips oder einen Entlastungsschuh erstversorgt werden.
Nach der Operation, Verletzung oder Überlastung spielt die zeitnahe Physiotherapie eine entscheidende Rolle im Heilungsprozess. Sie fördert die Wiederherstellung der Beweglichkeit, stärkt die Muskulatur und Sehnen und verbessert die Stabilität des Gelenks. Durch gezielte Übungen und Techniken hilft die Physiotherapie, das Sprunggelenk schrittweise wieder voll funktionsfähig zu machen und das Risiko für zukünftige Verletzungen oder Überlastungen zu verringern.
...in Arbeit
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Bitte entschuldige. Die Website ist noch in Arbeit und deshalb inhaltlich noch unvollständig. Für etwaige Informationen stehe ich solange gerne persönlich zur Verfügung (Mail, WhatsApp, Telefon).
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30 Minuten Physiotherapie
45 Minuten Physiotherapie
60 Minuten Physiotherapie
Ärztliche Verordnung
Für eine Kostenrückerstattung der Therapie ist eine ärztliche Verordnung notwenig, auf der die Anzahl, Dauer und Art der Therapie vermerkt ist. Zum Beispiel: 6-10x à 45min Physiotherapie oder 6-10x à 60min physiotherapeutische Einzelheilgymnastik.
Krankenkasse und Kostenübernahme
Nach jeder Therapieeinheit wird eine Honorarnote ausgestellt, welche einzeln oder gesammelt mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden kann. Ein Teil der Kosten wird dann von der Krankenkasse erstattet. Der Betrag liegt je nach Krankenkasse und Verordnung zwischen 29,00 € und 80,00 € pro Behandlung.
Zusatzversicherung
Private Zusatzversicherungen für Therapieeinheiten übernehmen meist den Differenzbetrag nach Kassenrückerstattung.
Geschäftsbedingungen und Absageregelung
Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet, bei Behandlungsbeginn über vorhandene Krankheitsbilder und Beschwerden (z.B. chronische Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Operationen, Allergien oder Unverträglichkeiten) zu informieren.
1. Terminabsagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind nicht kostenfrei.
2. Bei einer Terminabsage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% fällig. In Ausnahmefällen kann der Therapeut von dieser Ausfallgebühr absehen.
3. Die Ausfallgebühr ist unabhängig von den Gründen der Terminabsage zu entrichten.
4. Die Ausfallgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach der Terminabsage zu bezahlen.
5. Bei einer rechtzeitigen Terminabsage vor Ablauf der 24-Stunden-Frist entfällt die Ausfallgebühr.
6. Eine erneute Terminvereinbarung ist nach einer rechtzeitigen Absage möglich, jedoch unterliegt sie der Verfügbarkeit der vorhandenen Ressourcen.
7. Die Kundin/Der Kunde verpflichtet sich, ausgestellte Honorarnoten der in Anspruch genommenen Leistung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
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